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Beitrittsformular des TSV Pliezhausen 1902 e.V.
Beitragsordnung der Fechtabteilung
Modalitäten beim Austritt aus der Fechtabteilung gem. § 3 VI. Ziff. 2 der Satzung des TSV Pliezhausen 1902 e.V.:
Der Austritt eines Mitglieds aus der Fechtabteilung erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Abteilungsleitung bis spätestens 30. September und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr erfüllt ist. Die Austrittserklärung Jugendlicher und Kinder bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.